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Gehalt3. Oktober 2026Von der Genieportal-Redaktion

Sozialversicherung 2027: Beitragsbemessungsgrenzen & neue Werte

Beitragsbemessungsgrenzen 2027 im Entwurf: Rente 8.850 €, Krankenkasse 6.375 € im Monat, PKV-Wechsel ab 84.150 €. Alle Werte und was sie für dein Netto heißen.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓Beitragsbemessungsgrenze 2027 (Entwurf): Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.850 €, Kranken- und Pflegeversicherung 6.375 € im Monat
  • ✓Wechsel in die private Krankenversicherung ab einem Jahresgehalt von 84.150 € (2026: 77.400 €)
  • ✓Mehr Beiträge zahlen nur Beschäftigte, die über der bisherigen Grenze verdienen
  • ✓Familienversicherung: rund 590 € Einkommensgrenze, mit Minijob 633 €
  • ✓Noch Entwurf: Kabinett voraussichtlich Mitte Oktober, danach Bundesrat

Stand 3. Oktober 2026: Die Werte stammen aus dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 des Bundesarbeitsministeriums. Das Bundeskabinett soll die Verordnung voraussichtlich Mitte Oktober beschließen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Größere Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht zu erwarten – wir aktualisieren den Artikel nach dem Beschluss.

Was sind die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027?

Jedes Jahr passt die Bundesregierung die Grenzwerte der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung an. Maßgeblich ist, wie stark die Bruttolöhne im Vorjahr gestiegen sind – für die Werte 2027 sind das laut Bundesarbeitsministerium 4,38 Prozent (Lohnentwicklung 2025). Die Rechengrößen legen unter anderem fest, bis zu welchem Gehalt Beiträge fällig werden und ab wann du in die private Krankenversicherung wechseln darfst.

Welche Werte gelten 2026 und 2027 im Vergleich?

Rechengröße20262027 (Entwurf)
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 € / Monat8.850 € / Monat (106.200 € / Jahr)
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 € / Monat6.375 € / Monat (76.500 € / Jahr)
Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV)77.400 € / Jahr84.150 € / Jahr (7.012,50 € / Monat)
Besondere Versicherungspflichtgrenze (PKV-Bestand seit 2002)–80.550 € / Jahr
Bezugsgröße3.955 € / Monat4.130 € / Monat (49.560 € / Jahr)

Was bedeutet die höhere Beitragsbemessungsgrenze für dein Netto?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Was du darüber verdienst, bleibt beitragsfrei. Steigt die Grenze, zahlen nur Beschäftigte mit einem Gehalt oberhalb der bisherigen Grenze mehr – wer darunter liegt, merkt von der Anhebung nichts.

Beispiel Krankenversicherung: Du verdienst 6.500 € brutto im Monat. 2026 werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 5.812,50 € berechnet, 2027 auf 6.375 € – also auf 562,50 € mehr. Allein dein Anteil am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (7,3 Prozent) macht das gut 41 € im Monat aus; dazu kommen dein Anteil am Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und an der Pflegeversicherung.

Beispiel Rentenversicherung: Bei 9.000 € brutto steigt das beitragspflichtige Einkommen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung um 400 €. Beim aktuellen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent (9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil) sind das 37,20 € mehr Rentenbeitrag im Monat – dafür steigen auch deine späteren Rentenansprüche.

Ab welchem Gehalt kannst du 2027 in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte sind gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Nach dem Entwurf liegt sie 2027 bei 84.150 € im Jahr (2026: 77.400 €). Wer 2026 knapp über der alten Grenze lag, kann durch die Anhebung 2027 wieder versicherungspflichtig werden – deine Krankenkasse bzw. dein Arbeitgeber prüft das zum Jahreswechsel. Für Beschäftigte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere besondere Grenze von 80.550 €.

Was ändert sich 2027 bei der Familienversicherung?

Familienversicherte (zum Beispiel Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen) dürfen ein Siebtel der Bezugsgröße verdienen. Mit der Bezugsgröße von 4.130 € ergeben sich für 2027 rund 590 € im Monat (2026: 565 €). Für einen Minijob gilt stattdessen die Minijob-Grenze, die 2027 auf 633 € steigt.

Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?

Werte 2027: Bundesarbeitsministerium, Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027; Werte 2026: Bundesregierung. Stand: 3. Oktober 2026.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Nach dem Referentenentwurf liegt sie 2027 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr) und in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr). Kabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Ab welchem Gehalt darf ich 2027 privat krankenversichert sein?

Die Versicherungspflichtgrenze soll 2027 auf 84.150 € Jahresgehalt steigen (2026: 77.400 €). Erst wenn dein regelmäßiges Jahresgehalt darüber liegt, kannst du in die private Krankenversicherung wechseln.

Zahle ich 2027 mehr Sozialabgaben?

Nur wenn dein Gehalt über der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dann wird ein größerer Teil deines Einkommens beitragspflichtig. Wer darunter verdient, ist von der Anhebung nicht betroffen.

Sind die Werte für 2027 schon beschlossen?

Noch nicht. Es handelt sich um den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (Stand Oktober 2026). Die Verordnung soll Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen werden und braucht danach die Zustimmung des Bundesrats.

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Stand: Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr