Stand 3. Oktober 2026: Die Werte stammen aus dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 des Bundesarbeitsministeriums. Das Bundeskabinett soll die Verordnung voraussichtlich Mitte Oktober beschließen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Größere Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht zu erwarten – wir aktualisieren den Artikel nach dem Beschluss.
Was sind die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027?
Jedes Jahr passt die Bundesregierung die Grenzwerte der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung an. Maßgeblich ist, wie stark die Bruttolöhne im Vorjahr gestiegen sind – für die Werte 2027 sind das laut Bundesarbeitsministerium 4,38 Prozent (Lohnentwicklung 2025). Die Rechengrößen legen unter anderem fest, bis zu welchem Gehalt Beiträge fällig werden und ab wann du in die private Krankenversicherung wechseln darfst.
Welche Werte gelten 2026 und 2027 im Vergleich?
| Rechengröße | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € / Monat | 8.850 € / Monat (106.200 € / Jahr) |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € / Monat | 6.375 € / Monat (76.500 € / Jahr) |
| Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV) | 77.400 € / Jahr | 84.150 € / Jahr (7.012,50 € / Monat) |
| Besondere Versicherungspflichtgrenze (PKV-Bestand seit 2002) | – | 80.550 € / Jahr |
| Bezugsgröße | 3.955 € / Monat | 4.130 € / Monat (49.560 € / Jahr) |
Was bedeutet die höhere Beitragsbemessungsgrenze für dein Netto?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Was du darüber verdienst, bleibt beitragsfrei. Steigt die Grenze, zahlen nur Beschäftigte mit einem Gehalt oberhalb der bisherigen Grenze mehr – wer darunter liegt, merkt von der Anhebung nichts.
Beispiel Krankenversicherung: Du verdienst 6.500 € brutto im Monat. 2026 werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 5.812,50 € berechnet, 2027 auf 6.375 € – also auf 562,50 € mehr. Allein dein Anteil am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (7,3 Prozent) macht das gut 41 € im Monat aus; dazu kommen dein Anteil am Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und an der Pflegeversicherung.
Beispiel Rentenversicherung: Bei 9.000 € brutto steigt das beitragspflichtige Einkommen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung um 400 €. Beim aktuellen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent (9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil) sind das 37,20 € mehr Rentenbeitrag im Monat – dafür steigen auch deine späteren Rentenansprüche.
Ab welchem Gehalt kannst du 2027 in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte sind gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Nach dem Entwurf liegt sie 2027 bei 84.150 € im Jahr (2026: 77.400 €). Wer 2026 knapp über der alten Grenze lag, kann durch die Anhebung 2027 wieder versicherungspflichtig werden – deine Krankenkasse bzw. dein Arbeitgeber prüft das zum Jahreswechsel. Für Beschäftigte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere besondere Grenze von 80.550 €.
Was ändert sich 2027 bei der Familienversicherung?
Familienversicherte (zum Beispiel Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen) dürfen ein Siebtel der Bezugsgröße verdienen. Mit der Bezugsgröße von 4.130 € ergeben sich für 2027 rund 590 € im Monat (2026: 565 €). Für einen Minijob gilt stattdessen die Minijob-Grenze, die 2027 auf 633 € steigt.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Werte 2027: Bundesarbeitsministerium, Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027; Werte 2026: Bundesregierung. Stand: 3. Oktober 2026.