Wer im Ruhestand weiterarbeitet, soll mehr vom Lohn behalten: Seit dem 1. Januar 2026 gibt es dafür die Aktivrente. Damit bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei. Wir erklären, wer profitiert, wie viel bleibt und wo die Grenzen liegen.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Anreiz, im Alter freiwillig weiterzuarbeiten. Der Bundestag hat das Gesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt – seit dem 1. Januar 2026 ist es in Kraft. Kern der Regelung: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, muss seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat nicht versteuern.
Wer hat Anspruch?
- Du musst die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (sie steigt schrittweise auf 67 Jahre).
- Du musst in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen – also einem regulären Arbeitsverhältnis.
- Du musst nicht bereits eine Altersrente beziehen – entscheidend ist allein das Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wie viel bleibt steuerfrei?
Steuerfrei sind bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat. Wer mehr verdient, versteuert nur den Betrag oberhalb der 2.000 Euro ganz normal. Über das Jahr gerechnet ergibt das einen erheblichen Steuervorteil – gerade für Fachkräfte, die nach dem Renteneintritt in Teilzeit weiterarbeiten.
Was ist NICHT begünstigt?
Nicht jede Tätigkeit fällt unter die Aktivrente. Ausgenommen sind:
- Minijobs (geringfügige Beschäftigung),
- selbstständige Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft,
- Beamtinnen und Beamte.
Die Steuerbefreiung gilt also gezielt für reguläre, sozialversicherungspflichtige Anstellungen.
Achtung: Sozialabgaben bleiben
Wichtig zu wissen: Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Auf den Arbeitslohn fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Die Aktivrente betrifft ausschließlich die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherung.
Lohnt sich das?
Für alle, die nach Erreichen des Rentenalters fit sind und gern weiterarbeiten, kann sich die Aktivrente deutlich lohnen: Vom Bruttolohn bleibt spürbar mehr übrig, weil die Lohnsteuer auf bis zu 2.000 Euro entfällt. Wer dagegen nur flexibel ein wenig dazuverdienen möchte, fährt mit einem Minijob oft einfacher – der ist ohnehin steuerfrei, fällt aber nicht unter die Aktivrente.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den Veröffentlichungen der Bundesregierung, des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesrats zum Aktivrentengesetz (Stand: Juni 2026). Für deine persönliche Steuersituation ist eine Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.