Anfang Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt – Herzstück ist eine Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027. Das Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, gezielt für kleine und mittlere Einkommen.
Die geplanten Entlastungen im Überblick
- Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Teil des Einkommens soll steigen.
- Abflachung der zweiten Tarifzone: Der Steuertarif steigt im mittleren Bereich langsamer an – das entlastet mittlere Einkommen spürbar.
- Spitzensteuersatz greift später: Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz gilt, soll nach oben verschoben werden.
- Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Mehr Werbungskosten werden automatisch anerkannt – ohne Belege.
- Mehr für Familien: Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen.
Wer zahlt mehr?
Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer ausgeweitet werden: 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert sich dadurch nichts.
Was bringt das konkret?
Nach den Berechnungen zur Einigung würde eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 (voller Wirkung) über 600 Euro pro Jahr entlastet – verglichen mit heute.
Ab wann gilt das?
Die Entlastungen sollen zum 1. Januar 2027 starten und teils stufenweise bis 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Voraussetzung ist, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen wird. Bis dahin gilt der aktuelle Steuertarif unverändert.
Was kannst du jetzt tun?
- Nichts überstürzen: Für 2026 ändert sich nichts an deiner Steuer.
- Gehaltsverhandlung im Blick behalten: Sinkende Steuerlast ab 2027 erhöht dein Netto zusätzlich zu jeder Gehaltserhöhung – unser Beitrag zu Gehaltsverhandlungen hilft bei der Vorbereitung.
- Steuererklärung nutzen: Unabhängig von der Reform holen viele Beschäftigte mit der Erklärung mehrere hundert Euro zurück.
Quellen
Grundlage sind die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Anfang Juli 2026, wie sie von der Bundesregierung sowie übereinstimmend von Steuerberatungsgesellschaften und Industrie- und Handelskammern veröffentlicht wurden (Stand: Juli 2026). Da das Gesetzgebungsverfahren läuft, können sich Details ändern.