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Gehalt11. September 2026Von der Genieportal-Redaktion

Einkommensteuerreform 2027 im Kabinett beschlossen: die Zahlen

Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026: höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro. Alle Zahlen der Einkommensteuerreform 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026: rund 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, voll wirksam ab 2028
  • Grundfreibetrag steigt auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028), Kindergeld auf 267 € bzw. 272 €
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 € – automatisch, ohne Belege
  • Steuertarif zwischen 17.800 und 70.600 € wird abgeflacht; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen

Was das Kabinett am 2. September 2026 beschlossen hat

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf den Weg gebracht. Entlastet werden sollen vor allem Familien sowie geringe und mittlere Einkommen – mit einem Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Maßnahmen greifen ab 2027 und entfalten ab 2028 ihre volle Wirkung. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.

Die neuen Werte im Überblick

Was2026 (heute)20272028
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
Kindergeld je Kind/Monat259 €267 €272 €
Kinderfreibetrag9.756 €10.056 €10.236 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €

Zusätzlich wird der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen abgeflacht – das entlastet gezielt mittlere Einkommen, weil die Steuerlast in dieser Zone langsamer ansteigt.

Beispielrechnung der Bundesregierung: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Gesamteinkommen wird ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet.

Was bedeutet der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag von künftig 1.430 Euro wird automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen – ohne Belege. Erst wer höhere Werbungskosten (Pendelstrecke, Arbeitsmittel, Fortbildungen) hat, muss einzeln nachweisen. Für Millionen Beschäftigte heißt das: etwas mehr Netto ohne zusätzlichen Aufwand.

Auch enthalten: höhere Minijob-Pauschalsteuer

Zur Gegenfinanzierung gehört die Anhebung der Pauschalsteuer auf Minijobs von 2 auf 5 Prozent – sie betrifft die Arbeitgeberseite. Für regulär beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert sich dadurch nichts.

Wie es weitergeht

Der Regierungsentwurf geht nun in den Bundestag; anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Einzelne Werte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern – wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Quellen: Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026, „Einkommensteuerreform 2027“), Bundesfinanzministerium (Entwurf EStReformG 2027). Stand: 11. September 2026.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die Einkommensteuerreform 2027?
Nach dem Kabinettsentwurf greifen die ersten Verbesserungen zum 1. Januar 2027 (u. a. Grundfreibetrag 12.564 €, Kindergeld 267 €); die volle Wirkung folgt 2028. Voraussetzung ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Wie viel mehr Kindergeld gibt es?
Das Kindergeld soll von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) je Kind und Monat steigen. Parallel steigen die Kinderfreibeträge auf 10.056 Euro bzw. 10.236 Euro.
Was bringt mir der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Pauschbetrag steigt auf 1.430 Euro und wird automatisch berücksichtigt. Wer keine höheren Werbungskosten nachweist, zahlt dadurch auf einen größeren Teil des Einkommens keine Steuer – ohne einen einzigen Beleg.
Ist die Reform schon endgültig beschlossen?
Nein. Das Kabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Einzelne Werte können sich im Verfahren noch ändern.

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Stand: September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr