Was das Kabinett am 2. September 2026 beschlossen hat
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf den Weg gebracht. Entlastet werden sollen vor allem Familien sowie geringe und mittlere Einkommen – mit einem Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Maßnahmen greifen ab 2027 und entfalten ab 2028 ihre volle Wirkung. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
Die neuen Werte im Überblick
| Was | 2026 (heute) | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kindergeld je Kind/Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibetrag | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | |
Zusätzlich wird der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen abgeflacht – das entlastet gezielt mittlere Einkommen, weil die Steuerlast in dieser Zone langsamer ansteigt.
Beispielrechnung der Bundesregierung: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Gesamteinkommen wird ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet.
Was bedeutet der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Pauschbetrag von künftig 1.430 Euro wird automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen – ohne Belege. Erst wer höhere Werbungskosten (Pendelstrecke, Arbeitsmittel, Fortbildungen) hat, muss einzeln nachweisen. Für Millionen Beschäftigte heißt das: etwas mehr Netto ohne zusätzlichen Aufwand.
Auch enthalten: höhere Minijob-Pauschalsteuer
Zur Gegenfinanzierung gehört die Anhebung der Pauschalsteuer auf Minijobs von 2 auf 5 Prozent – sie betrifft die Arbeitgeberseite. Für regulär beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert sich dadurch nichts.
Wie es weitergeht
Der Regierungsentwurf geht nun in den Bundestag; anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Einzelne Werte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern – wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
Quellen: Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026, „Einkommensteuerreform 2027“), Bundesfinanzministerium (Entwurf EStReformG 2027). Stand: 11. September 2026.