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Arbeitsrecht1. Februar 2026

Elternzeit und Karriere: Rechte und Wiedereinstieg

Elternzeit und Karriere schließen sich nicht aus. Erfahre alles über deine Rechte, die richtige Planung und den erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind
  • Die Anmeldung muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich erfolgen
  • Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz
  • Teilzeitarbeit bis 32 Stunden pro Woche ist während der Elternzeit erlaubt
  • ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeit in der Elternzeit
  • Plane den Wiedereinstieg mindestens drei bis sechs Monate im Voraus
  • Nutze die Elternzeit für gezielte Weiterbildung und Netzwerkpflege

Grundlagen der Elternzeit in Deutschland

Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht für berufstätige Eltern, sich nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen. Geregelt wird die Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind – unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt.

Die Elternzeit kann am Stück oder in Abschnitte aufgeteilt genommen werden. Bis zu 24 Monate können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Diese Flexibilität ermöglicht es, Kinderbetreuung und Karriere individuell zu planen.

Elternzeit richtig beantragen

Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen. Bei der Anmeldung musst du verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre du Elternzeit nehmen möchtest.

Die Anmeldung ist keine Bitte um Genehmigung – der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht ablehnen. Allerdings hat er bei der Übertragung auf den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag ein Mitspracherecht. Wichtig: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (eigenhändige Unterschrift), eine E-Mail genügt nicht.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der Elternzeit genießt du besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf dir ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens acht Wochen vor Beginn) und während der gesamten Elternzeit nicht kündigen. Dieser Schutz gilt auch bei betriebsbedingten Kündigungen und Massenentlassungen.

Nur in absoluten Ausnahmefällen – etwa bei Betriebsstilllegung – kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklären. Du selbst kannst jedoch während der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen, wenn du dich beruflich verändern möchtest.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Während der Elternzeit erhältst du Elterngeld als Lohnersatzleistung. Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal 1.800 Euro und mindestens 300 Euro pro Monat. Es wird für bis zu 14 Monate gezahlt, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen kann (Partnermonate).

Das ElterngeldPlus ist eine Alternative für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt – bis zu 28 Monate. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus: vier weitere Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Teilzeit in der Elternzeit

Du darfst während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – bis zu 32 Stunden pro Woche (seit September 2021 erhöht von zuvor 30 Stunden). In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern hast du sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, sofern du mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt bist.

Die Teilzeit in der Elternzeit bietet mehrere Vorteile: Du bleibst fachlich am Ball, behältst den Kontakt zum Team und erleichterst dir den späteren Wiedereinstieg. Gleichzeitig kannst du ElterngeldPlus beziehen und so die Elterngeldphase verlängern. Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber über mögliche Teilzeitmodelle.

Den Wiedereinstieg planen

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit will gut geplant sein. Beginne mindestens drei bis sechs Monate vor dem geplanten Rückkehrdatum mit der Planung. Kläre die Kinderbetreuung – ob Krippe, Tagesmutter oder familiäre Unterstützung – rechtzeitig, da Betreuungsplätze knapp sein können.

Nimm frühzeitig Kontakt zu deinem Arbeitgeber auf. Du hast einen Anspruch auf Rückkehr auf deinen bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Sprich über deine Arbeitszeitwünsche, mögliche Veränderungen in deiner Abteilung und Weiterbildungsbedarfe. Je transparenter und frühzeitiger die Kommunikation, desto reibungsloser der Wiedereinstieg.

Karriereentwicklung während und nach der Elternzeit

Elternzeit bedeutet nicht Karrierestillstand. Nutze die Zeit für gezielte Weiterbildung – Online-Kurse, Zertifizierungen oder Fachbücher lassen sich gut mit der Kinderbetreuung vereinbaren. Halte den Kontakt zu Kollegen und deinem beruflichen Netzwerk aufrecht. Besuche gelegentlich Teamevents oder Firmenfeiern, sofern möglich.

Nach der Rückkehr gilt: Sei selbstbewusst. Die Kompetenzen, die du als Elternteil entwickelt hast – Multitasking, Organisationstalent, Belastbarkeit, Empathie – sind auch im Beruf wertvoll. Scheue dich nicht, Beförderungen anzustreben oder neue Verantwortung zu übernehmen. Studien zeigen, dass Eltern nach der Elternzeit oft produktiver und fokussierter arbeiten als zuvor.

Diskriminierung nach Elternzeit: Deine Rechte

Leider berichten manche Eltern von Benachteiligungen nach der Elternzeit: schlechtere Aufgaben, Übergehen bei Beförderungen oder subtiler Druck. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich vor Diskriminierung aufgrund von Elternschaft. Wenn du das Gefühl hast, benachteiligt zu werden, dokumentiere die Vorfälle und wende dich an den Betriebsrat, die Gleichstellungsbeauftragte oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Elternzeit als Vater: Warum sie sich lohnt

Immer mehr Väter nehmen Elternzeit – ein Trend, der von Arbeitgebern zunehmend unterstützt wird. Während 2008 nur rund 21 Prozent der Väter Elterngeld bezogen, sind es heute über 40 Prozent. Die Elternzeit als Vater bietet nicht nur die Chance, eine enge Bindung zum Kind aufzubauen, sondern kann auch die Karriere positiv beeinflussen. Studien zeigen, dass Väter, die Elternzeit nehmen, danach zufriedener und motivierter im Job sind.

Arbeitgeber bewerten die Elternzeit von Vätern zunehmend positiv als Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und sozialer Kompetenz. Scheue dich nicht, als Vater Elternzeit zu beantragen – du hast denselben gesetzlichen Anspruch wie Mütter. Plane die Elternzeit gemeinsam mit deiner Partnerin oder deinem Partner so, dass sie für die ganze Familie und auch für deinen Arbeitgeber gut funktioniert. Eine offene Kommunikation mit dem Vorgesetzten über deine Pläne und den geplanten Zeitraum hilft, den Übergang für alle Beteiligten reibungslos zu gestalten.

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Häufige Fragen

Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch auf bis zu drei Jahre. Die gleichzeitige Elternzeit kann als Partnerschaftsbonus sogar finanziell gefördert werden.
Kann ich während der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln?
Ja, du kannst während der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. Du kannst auch mit Zustimmung deines Arbeitgebers bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber bleibt bestehen.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Der Arbeitgeber darf deinen Jahresurlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde, bleibt erhalten und muss nach der Rückkehr gewährt werden.
Muss ich nach der Elternzeit auf meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren?
Du hast Anspruch auf Rückkehr auf deinen bisherigen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu gleichwertigen Bedingungen. Der Arbeitgeber darf dir keine schlechtere Position zuweisen. Bei Streitfällen hilft der Betriebsrat oder ein Fachanwalt.

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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr