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Für Arbeitgeber17. März 2026

AGG-konforme Stellenanzeige: Diskriminierung vermeiden

Stellenanzeige AGG-konform formulieren: Welche Formulierungen diskriminierend sind, was erlaubt ist und wie Sie Abmahnungen und Klagen vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • AGG-Verstoß: Bis zu 3 Monatsgehälter Entschädigung für abgelehnte Bewerber
  • (m/w/d) im Jobtitel ist Standard und schützt vor Klagen
  • 'Jung', 'Muttersprachler', 'belastbar' können diskriminierend sein
  • Sachliche Anforderungen (Qualifikation, Erfahrung) sind immer erlaubt
  • Fotos in Stellenanzeigen: Diversität zeigen

AGG: Warum jede Stellenanzeige rechtlich sauber sein muss

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung bei der Stellenausschreibung. Verstöße können teuer werden: Abgelehnte Bewerber können bis zu 3 Monatsgehälter Entschädigung einklagen – auch wenn sie die Stelle gar nicht wollten (AGG-Klagen als Geschäftsmodell).

Geschützter Bereich (§ 1 AGG)

Diskriminierung ist verboten aufgrund von: Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität.

Was verboten ist

Geschlecht: "Suche Sekretärin" → Diskriminierung. Richtig: "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)" oder "Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d)". Das "(m/w/d)" (männlich/weiblich/divers) ist Standard und sollte in jeder Anzeige stehen.

Alter: "Für unser junges Team suchen wir..." → Altersdiskriminierung. "Berufsanfänger" → problematisch. Richtig: Auf Erfahrung abstellen, nicht auf Alter.

Herkunft: "Deutsch als Muttersprache" → Diskriminierung. Richtig: "Sehr gute Deutschkenntnisse (C1/C2)" wenn sprachliche Kompetenz stellenrelevant ist.

Religion: "Christliche Werte" → nur bei Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen zulässig.

Behinderung: "Körperlich belastbar" → nur zulässig wenn stellenrelevant (z.B. Lagerarbeit) und sachlich begründet.

Was erlaubt ist

Sachliche Anforderungen: Führerschein (wenn nötig), Sprachkenntnisse (wenn stellenrelevant), Berufserfahrung in Jahren, Qualifikationen und Abschlüsse.

Positive Maßnahmen: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt" ist erlaubt und bei öffentlichen Arbeitgebern sogar Pflicht.

Checkliste: AGG-konforme Stellenanzeige

1. (m/w/d) im Jobtitel und in der Anrede.

2. Keine Altersangaben oder -hinweise ("jung", "erfahren" als Codewort für "alt").

3. Keine ethnischen Anforderungen ("Muttersprachler" → "Sprachniveau C1/C2").

4. Anforderungen sachlich begründen ("Führerschein Klasse B – für Außendienst erforderlich").

5. Fotos und Bilder: Diversität zeigen, nicht nur junge weiße Männer.

Häufige Fragen

Muss ich (m/w/d) in die Stellenanzeige schreiben?
Rechtlich empfohlen, in der Praxis Standard. Ohne (m/w/d) oder eine geschlechtsneutrale Formulierung riskieren Sie AGG-Klagen. Die meisten Jobbörsen erzwingen es ohnehin.
Darf ich 'Deutsch als Muttersprache' in die Stellenanzeige schreiben?
Nein, das ist Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Erlaubt: 'Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (C1/C2)' – wenn es für die Stelle relevant ist.
Was passiert wenn meine Stellenanzeige diskriminierend ist?
Abgelehnte Bewerber können bis zu 3 Monatsgehälter Entschädigung fordern (§ 15 AGG). Es gibt sog. 'AGG-Hopper' die gezielt nach diskriminierenden Anzeigen suchen und klagen. Die Beweislast liegt bei Ihnen.

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