AGG: Warum jede Stellenanzeige rechtlich sauber sein muss
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung bei der Stellenausschreibung. Verstöße können teuer werden: Abgelehnte Bewerber können bis zu 3 Monatsgehälter Entschädigung einklagen – auch wenn sie die Stelle gar nicht wollten (AGG-Klagen als Geschäftsmodell).
Geschützter Bereich (§ 1 AGG)
Diskriminierung ist verboten aufgrund von: Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität.
Was verboten ist
Geschlecht: "Suche Sekretärin" → Diskriminierung. Richtig: "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)" oder "Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d)". Das "(m/w/d)" (männlich/weiblich/divers) ist Standard und sollte in jeder Anzeige stehen.
Alter: "Für unser junges Team suchen wir..." → Altersdiskriminierung. "Berufsanfänger" → problematisch. Richtig: Auf Erfahrung abstellen, nicht auf Alter.
Herkunft: "Deutsch als Muttersprache" → Diskriminierung. Richtig: "Sehr gute Deutschkenntnisse (C1/C2)" wenn sprachliche Kompetenz stellenrelevant ist.
Religion: "Christliche Werte" → nur bei Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen zulässig.
Behinderung: "Körperlich belastbar" → nur zulässig wenn stellenrelevant (z.B. Lagerarbeit) und sachlich begründet.
Was erlaubt ist
Sachliche Anforderungen: Führerschein (wenn nötig), Sprachkenntnisse (wenn stellenrelevant), Berufserfahrung in Jahren, Qualifikationen und Abschlüsse.
Positive Maßnahmen: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt" ist erlaubt und bei öffentlichen Arbeitgebern sogar Pflicht.
Checkliste: AGG-konforme Stellenanzeige
1. (m/w/d) im Jobtitel und in der Anrede.
2. Keine Altersangaben oder -hinweise ("jung", "erfahren" als Codewort für "alt").
3. Keine ethnischen Anforderungen ("Muttersprachler" → "Sprachniveau C1/C2").
4. Anforderungen sachlich begründen ("Führerschein Klasse B – für Außendienst erforderlich").
5. Fotos und Bilder: Diversität zeigen, nicht nur junge weiße Männer.