Wann eine Eigenkündigung sinnvoll ist
Es gibt viele gute Gründe, den Job zu wechseln: bessere Karrierechancen, höheres Gehalt, neue Herausforderungen, ein toxisches Arbeitsumfeld oder ein Umzug. Eine Kündigung ist kein Scheitern, sondern ein normaler Teil des Berufslebens. Durchschnittlich wechseln Arbeitnehmer in Deutschland alle vier bis fünf Jahre den Job.
Wichtig ist, die Kündigung professionell und rechtssicher zu gestalten. Formfehler können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist oder du finanzielle Nachteile erleidest. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du eine korrekte Kündigung verfasst.
Kündigungsfristen: Was gilt für dich?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt laut Paragraph 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebszugehörigkeit – anders als für Arbeitgeber, deren Kündigungsfrist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses steigt.
Dein Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag kann jedoch längere Fristen vorsehen. Prüfe daher unbedingt deinen Vertrag, bevor du die Kündigung einreichst. In Führungspositionen oder bei Spezialistenstellen sind Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten keine Seltenheit.
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen, und zwar ohne festen Termin. Du kannst also zu jedem beliebigen Tag kündigen. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Formalitäten: So muss die Kündigung aussehen
Eine Kündigung muss laut Paragraph 623 BGB schriftlich erfolgen – das heißt auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist unwirksam. Das gilt auch für eingescannte Unterschriften oder digitale Signaturen.
Das Kündigungsschreiben muss folgende Elemente enthalten: deinen vollständigen Namen und deine Adresse, den Namen und die Adresse des Arbeitgebers, das Datum, eine eindeutige Kündigungserklärung, den gewünschten Beendigungszeitpunkt (oder den Hinweis 'zum nächstmöglichen Termin') und deine eigenhändige Unterschrift.
Muster für eine ordentliche Kündigung
Ein einfaches, aber rechtssicheres Kündigungsschreiben könnte so aussehen: 'Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung sowie des Beendigungszeitpunkts. Zudem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift].'
Halte die Kündigung kurz und sachlich. Du musst keinen Grund angeben – und solltest das auch nicht tun. Emotionale Ausbrüche oder Kritik am Arbeitgeber haben in einem Kündigungsschreiben nichts zu suchen.
So übergibst du die Kündigung richtig
Am sichersten ist die persönliche Übergabe an deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Lass dir den Empfang schriftlich bestätigen – idealerweise auf einer Kopie des Schreibens mit Datum und Unterschrift. Alternativ kannst du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Achte auf den Zugang: Die Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Wenn du am 31. Januar kündigst, die Kündigung aber erst am 2. Februar ankommt, verschiebt sich der Beendigungstermin. Plane daher genügend Vorlauf ein.
Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Das kann dich mehrere Tausend Euro kosten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn du einen wichtigen Grund für die Kündigung nachweisen kannst – etwa Mobbing, gesundheitliche Probleme oder einen bereits unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag – kann die Sperrzeit entfallen oder verkürzt werden.
Der beste Weg, eine Sperrzeit zu vermeiden: Kündige erst, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hast. Falls das nicht möglich ist, sprich vor der Kündigung mit der Agentur für Arbeit über deine Situation.
Resturlaub, Überstunden und Arbeitszeugnis
Du hast Anspruch auf Abgeltung deines Resturlaubs – entweder durch Freistellung oder finanzielle Abgeltung. Überstunden müssen ebenfalls abgebaut oder ausbezahlt werden, sofern das vertraglich geregelt ist. Fordere beides schriftlich ein.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht dir gesetzlich zu. Fordere es spätestens mit der Kündigung an. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und deine Leistung und dein Verhalten wahrheitsgemäß bewerten. Prüfe es sorgfältig und fordere gegebenenfalls Korrekturen ein.
Professioneller Abgang: So bleibst du in guter Erinnerung
Informiere dein Team persönlich über deinen Weggang, bevor es über den Flurfunk erfährt. Biete an, deine Aufgaben sauber zu übergeben und einen Nachfolger einzuarbeiten. Verabschiede dich professionell und auf Augenhöhe. Die Arbeitswelt ist klein – du wirst deinen ehemaligen Kollegen und Vorgesetzten möglicherweise wiederbegegnen.