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Karriere22. März 2026

Kündigung in der Bewerbung erwähnen? So machst du es richtig

Solltest du eine Kündigung in der Bewerbung erwähnen? Wann ja, wann nein, welche Formulierungen helfen und was du im Vorstellungsgespräch sagst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Anschreiben: Kündigung NICHT thematisieren (nur wenn explizit gefragt)
  • Im Lebenslauf: Lücken sinnvoll füllen, nicht leer lassen
  • Im Gespräch: Ehrlich aber positiv formulieren, nie den Ex-Chef kritisieren
  • Eigenkündigung positiv framen: 'berufliche Weiterentwicklung'
  • Arbeitgeberkündigung sachlich: 'Umstrukturierung', 'Position gestrichen'

Kündigung im Lebenslauf: Ansprechen oder verschweigen?

Eine Kündigung – egal ob selbst ausgesprochen oder erhalten – kann bei der nächsten Bewerbung Unsicherheit auslösen. Muss ich das erwähnen? Wie erkläre ich die Lücke? Was sage ich im Gespräch? Hier die klare Antwort.

Grundregel: Im Anschreiben nicht thematisieren

Das Anschreiben ist für deine Motivation und Qualifikation da – nicht für die Vergangenheit. Erwähne die Kündigung im Anschreiben nur, wenn das Unternehmen ausdrücklich danach fragt oder wenn die Umstände für dich sprechen (z.B. "Mein Arbeitgeber hat den Standort geschlossen").

Im Lebenslauf: Lücken vermeiden

Der Lebenslauf sollte lückenlos sein. Wenn zwischen dem letzten Job und der Bewerbung eine Lücke entsteht, fülle sie sinnvoll: Weiterbildung, Sprachkurs, Ehrenamt, Freelancing, gesundheitliche Auszeit ("berufliche Neuorientierung"). Eine Lücke von 1-2 Monaten ist unproblematisch und muss nicht erklärt werden.

Im Vorstellungsgespräch: Ehrlich aber positiv

Eigenkündigung: Betone den proaktiven Aspekt: "Ich habe mich entschieden, mich beruflich weiterzuentwickeln" oder "Ich möchte mich in Richtung X spezialisieren, was bei meinem bisherigen Arbeitgeber nicht möglich war."

Arbeitgeberkündigung: Sachlich bleiben: "Mein Arbeitgeber hat umstrukturiert" oder "Die Position wurde aufgrund von [Grund] gestrichen". Nie schlecht über den Ex-Arbeitgeber reden.

Aufhebungsvertrag: "Wir haben uns einvernehmlich getrennt, weil meine beruflichen Ziele in eine andere Richtung gehen."

Was du NICHT sagen solltest

Nie: Schlecht über den Ex-Arbeitgeber reden, egal wie berechtigt die Kritik ist. Nie: "Ich wurde gefeuert" – selbst wenn es stimmt, formuliere es diplomatischer. Nie: Lügen – wenn es rauskommt (und es kommt oft raus), ist das ein sofortiger Dealbreaker.

Sonderfälle

Kündigung in der Probezeit: Kommt vor und ist kein Makel. "Die Stelle hat nicht meinen Erwartungen entsprochen" oder "Die kulturelle Passung hat nicht gestimmt" sind akzeptable Erklärungen.

Mehrere Kündigungen: Wenn du in kurzer Zeit mehrere Jobs hattest, wird es kritischer. Hier hilft nur Ehrlichkeit und der Nachweis, dass du jetzt genau weißt, was du willst.

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Häufige Fragen

Muss ich eine Kündigung in der Bewerbung erwähnen?
Nein, du musst es im Anschreiben nicht erwähnen. Im Lebenslauf solltest du Lücken vermeiden, aber den Grund für das Ende eines Jobs musst du dort nicht nennen. Im Vorstellungsgespräch wird oft nachgefragt – sei dann ehrlich aber positiv.
Wie erkläre ich eine Arbeitgeberkündigung im Vorstellungsgespräch?
Sachlich und ohne Schuldzuweisung: 'Mein Arbeitgeber hat umstrukturiert', 'Die Abteilung wurde aufgelöst' oder 'Die Position wurde gestrichen'. Nie den Ex-Arbeitgeber schlecht reden, auch wenn du Recht hättest.
Ist eine Kündigung in der Probezeit ein Problem für die nächste Bewerbung?
Nein, wenn du es gut erklärst. 'Die Stelle entsprach nicht meinen Erwartungen' oder 'Die kulturelle Passung stimmte nicht' sind akzeptable Gründe. Probezeitkündigungen kommen häufiger vor als man denkt.

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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr