Zum Hauptinhalt springen
Gehalt13. März 2026

Inflationsausgleichsprämie – Anspruch, Höhe & Steuer

Inflationsausgleichsprämie: Wer hat Anspruch? Wie hoch ist sie? Ist sie steuerfrei? Alle Fakten zur Sonderzahlung für Arbeitnehmer in Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei
  • Kein gesetzlicher Anspruch – Zahlung war freiwillig oder tarifvertraglich geregelt
  • Die Frist ist am 31.12.2024 abgelaufen
  • Der Freibetrag galt pro Arbeitsverhältnis
  • Auch Minijobber und Auszubildende konnten die Prämie erhalten

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) wurde von der Bundesregierung als Maßnahme gegen die gestiegenen Lebenshaltungskosten eingeführt. Sie ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei zukommen zu lassen.

Die gesetzliche Grundlage ist § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG), eingeführt durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022.

Zeitraum und Fristen

Die Inflationsausgleichsprämie konnte im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 gewährt werden. Die Prämie konnte in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden – wichtig war nur, dass der Gesamtbetrag von 3.000 EUR nicht überschritten wurde.

Wichtig: Die Frist ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Neue Zahlungen sind nicht mehr möglich. Bereits gezahlte Prämien behalten jedoch ihre steuer- und abgabenfreie Wirkung.

Steuerfreiheit und Sozialabgaben

Steuerfreiheit

Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zur Höchstgrenze von 3.000 EUR:

  • Einkommensteuerfrei
  • Kirchensteuerfrei
  • Solidaritätszuschlagfrei

Sozialabgabenfreiheit

Zusätzlich ist die Prämie frei von Sozialversicherungsbeiträgen:

  • Keine Beiträge zur Krankenversicherung
  • Keine Beiträge zur Pflegeversicherung
  • Keine Beiträge zur Rentenversicherung
  • Keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Das bedeutet: Von 3.000 EUR brutto kommen tatsächlich 3.000 EUR netto beim Arbeitnehmer an. Im Vergleich zu einer normalen Gehaltsz ahlung, von der ca. 40–50 % an Steuern und Abgaben abgehen, ist das ein erheblicher Vorteil.

Voraussetzungen

Zusätzlichkeitserfordernis

Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Das bedeutet:

  • Sie darf kein Ersatz für regulaeres Gehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sein
  • Sie darf nicht durch Gehaltsumwandlung finanziert werden
  • Sie muss als erkennbare Sonderzahlung im Zusammenhang mit der Inflation stehen

Keine Pflicht für Arbeitgeber

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Die Zahlung ist freiwillig – es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht sie vor. In vielen Tarifverträgen wurde die IAP als Bestandteil der Tarifrunde 2022/2023 vereinbart.

Wer hat die Prämie erhalten?

Die Prämie konnte an alle Arbeitnehmer gezahlt werden, darunter:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber (bis 520 EUR/Monat)
  • Auszubildende
  • Werkstudenten
  • Kurzfristig Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Geschäftsführer mit Arbeitsvertrag

Besonderheit bei Minijobbern: Die IAP blieb auch bei Minijobbern komplett abgabenfrei und wurde nicht auf die 520-EUR-Grenze angerechnet.

Tarifvertragliche Regelungen

In zahlreichen Tarifverträgen wurde die IAP als Teil der Tarifverhandlungen vereinbart:

  • Öffentlicher Dienst (TVöD): Bis zu 3.000 EUR in zwei Raten
  • IG Metall: 3.000 EUR als Einmalzahlung
  • Ver.di (Handel): Bis zu 2.000 EUR in Teilbeträgen
  • Baugewerbe: Bis zu 2.500 EUR
  • Chemie: 3.000 EUR in zwei Raten

Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie beim Betriebsrat nach, ob und in welcher Höhe die IAP in Ihrem Unternehmen gezahlt wurde.

Häufige Fragen aus der Praxis

Wurde die IAP auf die Lohnabrechnung aufgeführt?

Ja, die IAP musste auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden – als steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung.

Musste die IAP in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein, da die Prämie steuerfrei ist, muss sie nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie taucht auch nicht im Steuerbescheid auf.

Konnte die IAP bei mehreren Arbeitsverhältnissen mehrfach gezahlt werden?

Ja, der Freibetrag von 3.000 EUR galt pro Dienstverhältnis. Wer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, konnte von jedem Arbeitgeber bis zu 3.000 EUR steuerfrei erhalten.

Nach der IAP: Wie geht es weiter?

Die Inflationsausgleichsprämie war eine temporäre Maßnahme, die Ende 2024 ausgelaufen ist. Ob eine Nachfolgeregelung kommt, ist politisch umstritten. Für Arbeitnehmer bleiben folgende Möglichkeiten, um die Kaufkraft zu sichern:

  • Gehaltserhöhung verhandeln: Fordern Sie eine regulaere Gehaltsanpassung, die die Inflation ausgleicht.
  • Sachbezüge nutzen: Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder Jobtickets sind weiterhin steuerbegünstigt.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile bei der Entgeltumwandlung nutzen.
  • Tarifvertrag prüfen: Viele Tarifvertraege sehen regulaere Erhöhungen vor, die die Inflation kompensieren.
Weiterlesen

Häufige Fragen

Gibt es die Inflationsausgleichsprämie noch?
Nein, die Frist für die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Neue Zahlungen sind nicht mehr möglich. Bereits gezahlte Prämien behalten ihre Steuerfreiheit.
Musste die IAP auf der Lohnabrechnung stehen?
Ja, die Inflationsausgleichsprämie musste auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Sie erscheint dort als steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung.
Konnte ich die IAP von mehreren Arbeitgebern bekommen?
Ja, der Freibetrag von 3.000 EUR galt pro Dienstverhältnis. Wer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, konnte von jedem Arbeitgeber bis zu 3.000 EUR steuerfrei erhalten.

Verwandte Artikel

Bereit für deinen Traumjob?

Finde passende Jobs und bewirb dich direkt über Berufsgenie.

Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr