Wann und wo geben Sie die Gehaltsvorstellung an?
Die Gehaltsvorstellung wird in der Bewerbung angegeben, wenn der Arbeitgeber in der Stellenanzeige ausdrücklich darum bittet. In diesem Fall sollten Sie die Angabe nicht weglassen – das kann als mangelnde Sorgfalt oder fehlende Selbsteinschätzung gewertet werden.
Die Gehaltsvorstellung gehört in den letzten Absatz des Anschreibens, vor der Grußformel. Im Lebenslauf hat sie nichts zu suchen.
So ermitteln Sie Ihr Wunschgehalt
Schritt 1: Marktrecherche
Recherchieren Sie, was in Ihrer Branche, Region und Position üblich ist:
- Gehaltsportale: Stepstone Gehaltsreport, Glassdoor, kununu, Gehalt.de
- Tarifverträge: Falls Ihr Zielunternehmen tarifgebunden ist, finden Sie die Gehaltsgruppen öffentlich
- Stellenanzeigen: Manche Stellenanzeigen nennen Gehaltsspannen
- Netzwerk: Fragen Sie Kontakte in der Branche nach Erfahrungswerten
Schritt 2: Eigene Position bewerten
Berücksichtigen Sie bei der Kalkulation:
- Ihre Berufserfahrung (Jahre + Relevanz)
- Ihre Qualifikationen und Spezialisierungen
- Die Unternehmensgröße (Konzerne zahlen oft mehr als KMU)
- Den Standort (Südwesten Deutschlands zahlt mehr als Osten)
- Die Branche (Pharma, IT und Finanzen zahlen überdurchschnittlich)
- Ihre Verhandlungsposition (werden Sie abgeworben? Sind Sie arbeitslos?)
Schritt 3: Wunschgehalt festlegen
Legen Sie drei Werte fest:
- Schmerzgrenze: Unter diesem Betrag nehmen Sie den Job nicht an
- Realistischer Wert: Was Sie erwarten können
- Wunschgehalt: Was Sie idealerweise erzielen möchten (10–15 % über dem realistischen Wert)
Nennen Sie in der Bewerbung den Wunschgehalt-Wert – er lässt Raum für Verhandlung nach unten, und wenn der Arbeitgeber sofort zustimmt, umso besser.
Richtig formulieren – Beispiele
Klassische Formulierungen
- „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei einem Jahresbrutto von 52.000 EUR.“
- „Gehaltsmäßig stelle ich mir ein Jahresbruttogehalt von 48.000 bis 52.000 EUR vor.“
- „Mein aktuelles Jahresgehalt beträgt 45.000 EUR brutto. Für die ausgeschriebene Position mit erweitertem Verantwortungsbereich strebe ich ein Jahresbruttogehalt von 52.000 EUR an.“
Flexible Formulierungen
- „Meine Gehaltsvorstellung liegt im Bereich von 50.000 EUR brutto jährlich – abhängig vom Gesamtpaket aus Benefits und Entwicklungsmöglichkeiten.“
- „Mit Blick auf meine Qualifikation und Berufserfahrung halte ich ein Jahresbruttogehalt von 55.000 EUR für angemessen. Für ein attraktives Gesamtpaket bin ich verhandlungsbereit.“
Formulierung bei Berufseinstieg
- „Als Berufseinsteiger mit abgeschlossenem Masterstudium und relevantem Praktikum orientiere ich mich an einem Jahresbrutto von 42.000 bis 45.000 EUR.“
Brutto oder netto? Jahres- oder Monatsgehalt?
In Deutschland ist es Standard, das Gehalt als Jahresbruttogehalt anzugeben. Das umfasst:
- 12 Monatsgehälter
- Ggf. 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld (wenn bekannt)
- Keine variablen Anteile (Boni, Provisionen) – diese werden separat verhandelt
Vermeiden Sie:
- Nettoangaben (diese hängen von der Steuerklasse ab und sind nicht vergleichbar)
- Monatsangaben (können missverstanden werden, je nachdem ob 12 oder 13 Gehälter gemeint sind)
Häufige Fehler vermeiden
- Zu niedrig ansetzen: Aus Angst, abgelehnt zu werden, nennen viele Bewerber ein zu niedriges Gehalt. Das kann Ihre Qualifikation entwerten.
- Zu hoch ansetzen: Unrealistisch hohe Forderungen wirken nicht verhandelbar und können zur sofortigen Absage führen.
- Keine Recherche: Wer sein Wunschgehalt nicht begründen kann, wirkt unvorbereitet.
- Gehalt weglassen: Wenn die Stellenanzeige eine Angabe verlangt, ist Weglassen ein Ausschlussgrund.
- Zu breite Spanne: „35.000 bis 55.000 EUR“ signalisiert Unsicherheit. Halten Sie die Spanne bei maximal 5.000–8.000 EUR.
Gehaltsvorstellung bei internem Wechsel
Bei einem internen Stellenwechsel ist die Gehaltsvorstellung oft heikel. Informieren Sie sich, ob die neue Position höher eingruppiert ist. Formulieren Sie diplomatisch: „Mit Blick auf die erweiterte Verantwortung der Position halte ich eine Anpassung meines Gehalts auf XX.000 EUR für angemessen.“
Was zählt neben dem Gehalt?
Wenn das Grundgehalt nicht verhandelbar ist, können Benefits den Unterschied machen:
- Firmenwagen oder Mobilitätszuschuss
- Betriebliche Altersvorsorge
- Zusätzliche Urlaubstage
- Home-Office-Möglichkeiten
- Weiterbildungsbudget
- Flexible Arbeitszeiten
- Bonusregelungen
- Gesundheitsleistungen (Fitnessstudio, Massage, etc.)