ÖbVI sind freiberufliche Vermessungsingenieure mit hoheitlicher Befugnis: Sie dürfen Grundstücksgrenzen amtlich feststellen, Teilungsvermessungen durchführen und Gebäudeeinmessungen vornehmen. Eine Art Notar der Vermessung.
Grundstücksvermessung: Grenzpunkte einmessen, Kataster aktualisieren, amtlichen Lageplan erstellen.
Hoheitliche Aufgabe mit Monopolcharakter. Sehr lukrativ.